Bewerbungen
Portfolio-Anforderungen bei Open Calls für Künstler:innen: Was solltest du tatsächlich einreichen?
Verstehe, wie du Portfolio, Arbeitsproben und Dokumentation an einen konkreten Open Call für Künstler:innen anpasst.
Du hast bereits ein Portfolio.
Vielleicht ist es auf deiner Website zu sehen.
Vielleicht ist es eine PDF, die du für Galerien, Residenzen und Vorstellungen verwendest.
Vielleicht aktualisierst du es ein oder zweimal im Jahr.
Dann verlangt ein Open Call ein Portfolio.
Es liegt nahe, einfach die Datei hochzuladen, die du bereits hast.
Aber "Portfolio" bedeutet nicht bei jeder Bewerbung dasselbe.
Ein Call verlangt vielleicht sechs Bilder.
Ein anderer fordert zwanzig Seiten mit Arbeiten aus mehreren Jahren.
Ein weiterer akzeptiert Videolinks.
Ein anderer erlaubt überhaupt keine Links.
Manche verlangen Bildunterschriften im Portfolio. Andere fordern eine separate Dokumentationsliste.
Die nützliche Frage lautet deshalb nicht nur:
Habe ich ein Portfolio?
Sondern:
Welche Nachweise meiner künstlerischen Praxis verlangt dieser konkrete Call von mir?
1. Dein Bewerbungsportfolio ist nicht unbedingt dein allgemeines Portfolio
Ein allgemeines Künstlerportfolio präsentiert deine Praxis.
Ein Portfolio für eine konkrete Bewerbung hat eine engere Aufgabe.
Es muss der Auswahlkommission genau die Nachweise liefern, die für diese Bewerbung relevant sind.
Das kann bedeuten, nur einen Teil deiner Arbeiten auszuwählen.
Die Reihenfolge zu verändern.
Installationsansichten, Beschriftungen oder Videoausschnitte hinzuzufügen.
Und auch starke Arbeiten wegzulassen, wenn sie für diesen Call nicht relevant sind.
Der Ausgangspunkt sollte deshalb nicht die PDF sein, die bereits auf deinem Computer liegt.
Beginne mit den Bewerbungsanforderungen.
2. Kläre zuerst, was die Organisation mit "Portfolio" meint
Calls verwenden unterschiedliche Begriffe:
- Portfolio;
- Arbeitsproben;
- visuelle Dokumentation;
- ergänzendes Material;
- künstlerische Dokumentation;
- Dokumentation früherer Arbeiten.
Diese Begriffe können sich überschneiden, während das verlangte Format sehr unterschiedlich sein kann.
Beim Artist Project des Mondriaan Fund wird beispielsweise visuelles Dokumentationsmaterial wichtiger Arbeiten aus den vergangenen vier Jahren in einer PDF von maximal zwanzig Seiten verlangt. ↗
Die Artists Residency von Art Omi verwendet eine Kombination aus Standbildern und, wenn es zur jeweiligen Praxis passt, Video- oder Audiolinks. ↗
Munch-Goethe verlangt eine kleinere Auswahl an Bildern und/oder Medienausschnitten, die einen Einblick in die künstlerische Praxis der Bewerber:innen gibt. ↗
Die Bezeichnung selbst ist weniger wichtig als die Anforderungen, die darunter stehen.
3. Wie viele Arbeiten darfst du tatsächlich zeigen?
Mehr Arbeiten sind nicht automatisch besser.
Ein Call kann Grenzen setzen für:
- Anzahl der Bilder;
- Anzahl der Seiten;
- Anzahl der Arbeiten;
- Anzahl der Video- oder Audiolinks;
- gesamte Laufzeit;
- gesamte Dateigröße.
Diese Grenzen sind Teil der Bewerbung.
Der Mondriaan Fund erlaubt beim Artist Project aktuell maximal zwanzig Seiten visuelles Dokumentationsmaterial. ↗
Art Omi verlangt je nach Art der Praxis eine festgelegte Kombination aus Bildern und/oder Medienlinks. ↗
Munch-Goethe begrenzt die Einreichung auf bis zu sechs Bilder und/oder kurze Video- oder Audioausschnitte. ↗
Creative Australia verwendet ebenfalls Höchstgrenzen für künstlerisches Begleitmaterial. ↗
Wenn ein Call zehn Plätze für Arbeitsproben vorgibt, behandle sie als zehn Plätze.
Gehe nicht davon aus, dass eine elfte Arbeit deine Bewerbung verbessert.
4. Aktuell ist nicht immer dasselbe wie relevant
Manche Calls verlangen ausdrücklich aktuelle Arbeiten.
Der Mondriaan Fund bittet beispielsweise um wichtige Arbeiten aus den vergangenen vier Jahren und empfiehlt, mit der aktuellsten Arbeit zu beginnen. ↗
Creative Australia empfiehlt aktuelle Beispiele, die für das Vorhaben relevant sind. ↗
Das sind zwei nützliche Kriterien:
Aktualität
und:
Relevanz
Sie hängen zusammen, sind aber nicht dasselbe.
Deine neueste Arbeit kann am besten zeigen, wo deine Praxis heute steht.
Ein älteres Projekt kann für die konkrete Ausschreibung relevanter sein.
Wenn der Call einen bestimmten Zeitraum vorgibt, halte dich daran.
Wähle innerhalb dieses Zeitraums Arbeiten aus, die der Auswahlkommission helfen zu verstehen, warum deine Praxis zu dieser Bewerbung passt.
5. Ein Foto eines Werks ist nicht immer dasselbe wie eine gute Dokumentation
Manche Arbeiten lassen sich mit einem einzigen Bild verstehen.
Andere nicht.
Eine Installation benötigt möglicherweise eine Gesamtansicht, damit Maßstab und räumlicher Zusammenhang erkennbar werden.
Eine Skulptur kann mehrere Perspektiven benötigen.
Eine Performance braucht möglicherweise Video.
Eine Klangarbeit lässt sich nicht sinnvoll allein durch ein Standbild dokumentieren.
Der Mondriaan Fund erlaubt bei räumlichen Arbeiten in einer begrenzten Anzahl von Fällen mehrere Ansichten auf einer Seite. ↗
Art Omi unterscheidet zwischen Praktiken, für die Standbilder geeignet sind, und solchen, für die Video- oder Audiodokumentation relevant ist. ↗
Die entscheidende Frage lautet also nicht:
Wie viele Fotos habe ich?
Sondern:
Was muss eine Auswahlkommission sehen oder hören, um diese Arbeit zu verstehen?
Prüfe anschließend, ob das Format des Calls dir erlaubt, diese Nachweise einzureichen.
6. Zeitbasierte Arbeiten haben eigene Regeln
Für Video, Performance, Klang und andere zeitbasierte Praktiken gelten häufig eigene Einreichungsregeln.
Ein Call kann festlegen:
- maximale Länge eines Ausschnitts;
- Anzahl der erlaubten Links;
- zugelassene Plattformen;
- ob eine Datei oder eine URL verlangt wird;
- ob ein Download möglich sein muss;
- ob Passwörter erlaubt sind;
- welchen Teil einer längeren Arbeit die Jury ansehen wird.
Art Omi legt beispielsweise konkrete Höchstlängen für Videoausschnitte fest und verlangt Links, die außerhalb der Bewerbungsplattform angesehen werden können. ↗
Munch-Goethe erlaubt Links zu kurzen Video- oder Audioausschnitten. ↗
Creative Australia akzeptiert Video und Audio als ergänzendes Material, legt aber maximale Gesamtlaufzeiten fest. ↗
Reiche kein vollständiges dreißigminütiges Werk ein, wenn im Call steht, dass die Jury eine Minute ansehen wird.
Wähle den verlangten Ausschnitt bewusst aus.
7. Beschriftungen sind Teil des Nachweises
Bilder ohne Kontext können unnötige Fragen aufwerfen.
Ein Call kann Angaben verlangen wie:
- Titel;
- Jahr;
- Medium;
- Materialien;
- Maße;
- Dauer;
- Ort;
- Mitwirkende;
- deine Rolle bei der Arbeit.
Der Mondriaan Fund verlangt eine separate Dokumentationsliste, die dem eingereichten Material entspricht und unter anderem Titel, Jahr, Maße, Technik und Dauer enthält. ↗
Art Omi verlangt eine kurze Beschreibung für jedes eingereichte Bild oder Video. ↗
Das Ziel ist nicht, ein zweites Artist Statement zu schreiben.
Es geht darum, jede Arbeitsprobe verständlich zu machen.
Eine gute Beschriftung beantwortet:
Was sehe ich hier?
und, falls relevant:
Welche Rolle hatte die Künstler:in bei dieser Arbeit?
8. Technische Anforderungen sind keine Nebensache
Dateivorgaben können wie administrative Details wirken.
Sie sind trotzdem Teil der Bewerbung.
Calls können Anforderungen stellen an:
- PDF;
- JPEG;
- maximale Dateigröße;
- minimale Bildabmessungen;
- Dateinamen;
- ein einziges kombiniertes Dokument;
- keine Hyperlinks;
- ausschließlich direkte Links;
- Passwörter.
Und diese Vorgaben können genau das Gegenteil dessen verlangen, was bei einer anderen Bewerbung gefordert wurde.
Der Mondriaan Fund weist derzeit darauf hin, in der PDF mit visuellem Dokumentationsmaterial und in der Dokumentationsliste keine Hyperlinks zu verwenden. ↗
Creative Australia arbeitet dagegen häufig mit direkten URLs zu ergänzendem Material. ↗
Munch-Goethe verlangt die Bewerbung als eine PDF, erlaubt innerhalb der Dokumentation der künstlerischen Praxis aber Medienlinks. ↗
Art Omi legt Mindestabmessungen und maximale Dateigrößen für Bilder fest. ↗
Es gibt also kein universelles technisches Portfolioformat.
Halte dich an die Anforderungen des Calls, auf den du dich gerade bewirbst.
9. Teste jeden Link und jede Datei
Ein Portfolio kann starke Arbeiten enthalten und als Bewerbungsdatei trotzdem technisch scheitern.
Prüfe vor dem Absenden:
- Funktioniert jeder Link?
- Lässt er sich öffnen, ohne dass ein Konto benötigt wird?
- Ist das Passwort angegeben, wenn eines verlangt wird?
- Spielt das Video ab?
- Öffnet sich die PDF?
- Sind die Bilder scharf genug für eine Beurteilung?
- Liegt die Datei unter der maximalen Größe?
- Ist der Dateiname korrekt?
- Hast du wirklich die richtige Version hochgeladen?
Creative Australia empfiehlt ausdrücklich, während des Bewertungszeitraums regelmäßig zu prüfen, ob die angegebenen Links weiterhin funktionieren. ↗
Art Omi weist darauf hin, dass nicht zugängliche Videolinks zur Disqualifikation führen können. ↗
Munch-Goethe bittet Bewerber:innen, Links und Bilder vorab darauf zu prüfen, ob sie für die Ansicht durch die Jury funktionieren. ↗
Teste also nicht nur die Datei auf deinem eigenen Computer.
Teste, was die Auswahlkommission tatsächlich erhält.
10. Die Reihenfolge spielt eine Rolle, aber der Call geht vor
Die Reihenfolge der Arbeitsproben beeinflusst, was eine Auswahlkommission zuerst sieht und wie sich deine Praxis innerhalb der Bewerbung erschließt.
Manche Organisationen geben die Reihenfolge vor.
Der Mondriaan Fund verlangt, mit der neuesten Arbeit zu beginnen, und empfiehlt eine einigermaßen ausgewogene Auswahl aus den relevanten Jahren. ↗
Andere Calls geben mehr Freiheit.
Wenn du die Reihenfolge selbst bestimmen kannst, sollte sie helfen, deine Praxis verständlich zu machen.
Das kann beispielsweise bedeuten:
- starke und relevante Arbeit zuerst;
- zusammengehörige Arbeiten nebeneinander;
- genug Kontext, um Entwicklungen zu verstehen;
- keine unnötigen Wiederholungen.
Gibt die Bewerbung eine bestimmte Reihenfolge vor, dann nutze diese.
Deine bevorzugte Portfoliostruktur kommt danach.
11. Füge nicht mehr Material hinzu, nur weil du kannst
Mehr Kontext kann sich sicherer anfühlen.
Er kann die Aussage aber auch verwässern.
Wenn ein Call verlangt:
- zehn Bilder;
- einen Lebenslauf;
- einen Projektvorschlag;
hilft ein zusätzliches Portfolio mit dreißig Seiten nicht automatisch.
Manche Bewerbungsplattformen akzeptieren es nicht.
Manche Jurys werden es nicht ansehen.
Manche Programme erklären ausdrücklich, dass Material über die erlaubten Grenzen hinaus nicht bewertet wird. ↗
Die Herausforderung besteht deshalb nicht nur darin, zu entscheiden, was du einreichst.
Du musst auch entscheiden, was du weglässt.
Stelle das Portfolio für die konkrete Auswahlentscheidung zusammen
Vor dem Absenden solltest du diese Fragen beantworten können:
Format
Was muss ich genau einreichen?
Umfang
Wie viele Bilder, Seiten, Arbeiten oder Links sind erlaubt?
Zeitraum
Müssen die Arbeiten aus einem bestimmten Zeitraum stammen?
Relevanz
Welche Arbeiten unterstützen diese konkrete Bewerbung am besten?
Medien
Brauche ich Standbilder, Video, Audio oder eine andere Form der Dokumentation?
Kontext
Helfen Installationsansichten oder Detailaufnahmen dabei, die Arbeit zu verstehen?
Beschriftungen
Welche Angaben müssen die einzelnen Arbeitsproben begleiten?
Technische Anforderungen
Welche Formate, Größen, Dateinamen oder Plattformen sind zulässig?
Links
Sind Links erlaubt, erforderlich oder verboten?
Zugänglichkeit
Kann die Auswahlkommission tatsächlich alles öffnen und ansehen?
Gibt der Call eine konkrete Anweisung, hat diese Vorrang vor deinen üblichen Portfoliogewohnheiten.
Ein Portfolio ist ein Nachweis, kein Archiv
Dein Bewerbungsportfolio muss nicht alles enthalten, was du je gemacht hast.
Es muss die Nachweise liefern, die für die jeweilige Auswahl benötigt werden.
Für Artist Opportunity Assistant ist die Unterscheidung hilfreich zwischen:
deinem gesamten künstlerischen Werk
und:
den Arbeitsproben, die für diese Bewerbung verlangt werden
Dieser Unterschied ist wichtig.
Ein starkes allgemeines Portfolio kann trotzdem das falsche Portfolio für eine konkrete Bewerbung sein.
Und ein sorgfältig ausgewähltes Bewerbungsportfolio kann viel weniger Arbeiten enthalten und der Auswahlkommission trotzdem ein deutlich klareres Bild deiner Praxis vermitteln.
Redaktioneller Hinweis
Anforderungen an Portfolios und Arbeitsproben unterscheiden sich je nach Programm, Disziplin, Opportunity-Typ und Bewerbungsrunde. Die Beispiele in diesem Leitfaden zeigen konkrete aktuelle Ansätze und sind keine allgemeingültigen Einreichungsregeln. Halte dich immer an die aktuellen offiziellen Bewerbungsanforderungen der Ausschreibung, auf die du dich bewirbst.
Quellen und Verweise
- Kunstenaar Project — Mondriaan Fonds Quelle öffnen
Erstquelle des Programms; Anforderungen anhand der offiziellen Seite geprüft.
- Art Omi: Artists Application Guidelines — Art Omi Quelle öffnen
Erstquelle des Programms; Anforderungen anhand der offiziellen Seite geprüft.
- Munch-Goethe Artist Residency in Oslo — Goethe-Institut Quelle öffnen
Erstquelle des Programms; Anforderungen anhand der offiziellen Seite geprüft.
- Support material — Creative Australia Quelle öffnen
Erstquelle des Programms; Anforderungen anhand der offiziellen Seite geprüft.